Zur Feststellung der Eignung führen wir mit allen Interessenten ein Erstgespräch durch, welches dann in einem Erfassungsbogen dokumentiert wird. Dabei werden vor allem die sozialen Kompetenzen erfragt. Das Gespräch wird durch eine erfahrene Fachkraft aus dem sozialen Bereich begleitet. Nach Auswertung des Gespräches erhält der Interessent ein qualifiziertes Feedback und mit der Zustimmung der Agentur für Arbeit/Jobcenter kann der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Weiterbildung? Wir helfen gerne!
Nicht nur in einem ausführlichen Gespräch beraten wir umfassend über die richtige Maßnahmen und unsere Angebote, wir unterstützen natürlich auch tatkräftig bei allen Anträgen und Möglichkeiten für Förderungen. Sprechen Sie uns gerne an – wir beantragen gemeinsam AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine) und BGS (Bildungsgutscheine):
- Wir beantragen gemeinsam Ihren AVGS/BGS
- Wir füllen alle Formulare gemeinsam aus
- Wir starten gemeinsam Ihr Coaching